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Eine korrekte Übertragung Ihres Gedankens in eine andere Sprache und
Kultur bildet die Grundlage für perfektes Verständnis und optimale
Wertschätzung Ihres Produkts; all dies ist Teil des grundlegenden Konzepts
der zu häufig vernachlässigten „Empathie“.
Die Möglichkeit des Benutzers, ein Dokument korrekt benutzen zu können, ist
von großer Wichtigkeit:
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Ein Benutzerhandbuch muss
notwendigerweise lesbar sein, gefällig aussehen und leicht nachschlagbar
sein
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Ein technisches Bezugshandbuch
muss knapp, schematisch, effizient und unter Berücksichtigung der auf dem
Sektor gebräuchlichen Terminologie gestaltet sein
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Ein juristisches Dokument
darf keine Zweideutigkeiten enthalten und muss unter Verwendung der
spezifischen Wortformulierungen abgefasst sein
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Eine Werbemitteilung muss
die Kultur und die kollektive Imagination des Landes spiegeln, für die diese
bestimmt ist
Die
Zertifizierung unserer Mitarbeiter, die Anpassung der Übersetzung an die
persönliche Kundenterminologie, die Verwendung von Informatiksystemen zur
sprachlichen Standardisierung der Texte und deren Qualitätskontrolle stellen
unsere Garantien dar.
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Alle
Dokumente können zur Bewahrung ihrer Gültigkeit in den Bestimmungsländern an
italienischen Gerichten beglaubigt werden.
Technische Bestimmungen für beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen
werden von Muttersprachenübersetzern, die regulär in die Berufsvereinigungen
der technischen Berater verschiedener Gerichte in Roma und Latium
eingetragen sind, ausgeführt und in einem speziellen Beglaubigungsprotokoll
unterzeichnet.
Diese besitzen effektiven
gesetzlichen Wert, da beglaubigt und unterzeichnet von einem vom zuständigen
Gericht anerkannten und akkreditierten Übersetzer, sowie von einem
Angestellten des Meldeamtes und werden unter einer Protokollnummer am Büro
für Akten, Notarielle Angelegenheiten und beglaubigte Gutachten des
Amtsgerichts von Rom eingetragen:
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Die Übersetzung muss
von demjenigen beglaubigt werden, der diese ausgeführt hat und wird auf
Stempelpapier zu
€ 14,62 oder auf Bögen für Steuermarken übertragen, auf
die Steuermarken zu
€ 14,62 pro Blatt zu kleben sind; alternativ kann die
Übersetzung auf Seiten im DIN A4 Format mit 25 Linien pro Seite übertragen
werden und in diesem Fall wird eine Steuermarke zu
€ 14,62
alle 4 Seiten
verwendet, d.h. alle 100 Linien;
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aam Ende der
Übersetzung (oder im Fall von Platzmangel auf der Rückseite), wird vom
Übersetzer der STEMPEL DES BEGLAUGIGUNGSPROTOKOLLS angebracht (befindet
sich innerhalb des Büros), der aus 12 Linien besteht (die zu den 100
Linien hinzugezählt werden), die der Übersetzer mit seinem Namen, Vornamen
und den Angaben des Personalausweises ausfüllen muss;
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vor der Vorlage
vereinigt der Übersetzer das zu übersetzende Dokument mit der Übersetzung
entweder durch den seine Unterschrift oder seinen Stempel oder durch
Datumstempel;
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jedes Dokument wird
einzeln übersetzt, auch, wenn sich dieses auf die gleiche Person bezieht
oder Teil des gleichen Vorgangs ist;
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das zu übersetzende
Dokument kann im Original oder in Fotokopie (in diesem zweiten Fall ist
dem entsprechenden Büro das Originaldokument vorzulegen) sein und muss der
Übersetzung vorangehen, an die es so angeheftet wird, dass es einen
einzigen Vorgang bildet, auf den das Beglaubigungsprotokoll folgt;
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sollte die Übersetzung
von der Italienischen in die Arabische Sprache erfolgen, muss das
Beglaubigungsprotokoll immer nach dem Abschluss des Vorgangs erfolgen;
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ES IST IN KEINEM FALL
ERLAUBT, VON EINER FREMDSPRACHE IN EINE ANDERE FREMDSPRACHE ZU ÜBERSETZEN;
folglich muss der Übersetzer zwei unterschiedliche und getrennte
Übersetzungen anfertigen: eine erste von der Fremdsprache ins Italienische
und eine zweite vom Italienischen in die Fremdsprache (z.B: Im Fall
einer Übersetzung vom Englischen ins Französische übersetzt der Übersetzer
vom Englischen ins Italienische und vom Italienischen ins Französische und
beglaubigt die beiden Übersetzungen separat);
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Sollten sich innerhalb
der Übersetzung Teile in italienischer Sprache befinden, so werden diese
vollständig in der Übersetzung ABGESCHRIEBEN; so als ob die Übersetzung in
die Fremdsprache zu erfolgen hätte;
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Stempel werden
übersetzt und Unterschriften werden aufgeführt; sollten letztere nicht
klar oder unleserlich sein, wird präzisiert: Stempel unleserlich,
Unterschrift unleserlich; Fotografien und diverse Marken auf dem Dokument
werden vom Übersetzer erwähnt (z.B. Foto des/der betreffenden Person,
Marke zu € ... usw.).
BEACHTE: ALLE VOM
ÜBERSETZER AUF DIE ÜBERSETZUNG ANGEBRACHTEN MARKEN WERDEN VOR DER VORLAGE
BEIM BÜRO VOM GLEICHEN BÜRO IM MOMENT DER EINTRAGUNG DER ÜBERSETZUNG INS
CHRONOLOGISCHE PROTOKOLL ANNULLIERT.
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CAESAR bearbeitet und
produziert direkt Handbuchprojekte, Seitengestaltung, Produktinformationen,
Verkaufskataloge, Broschüren, Betriebsmonografien, klassische und
multimediale Präsentationen, INTERNET Websites und was sonst noch für ein
DTP notwendig ist.
Bei uns
findet jeder Ihrer Wünsche eine Lösung; Text und Bild erreichen ihr Ziel
durch eine optimale Präsentation.
Auch
Fotografien und feste oder bewegliche Bilder können eingefügt oder mit einer
Software für Fotoretuschierung bearbeitet werden, um Ihr Produkt so
professionell und komplett wie möglich zu gestalten.
Die meist verwendeten Softwares für den Desktopservice sind:
Microsoft Office® (Word®,
Excel®, Power Point®, Publisher®, Access®)
Adobe FrameMaker®
Adobe FrameMaker® + SGML
Adobe PageMaker®
Adobe Photoshop®
Adobe InDesign®
Adobe Illustrator®
Corel Draw!®
Corel PhotoPaint®
Quark X-Press®
Freehand®
Autodesk AutoCAD®
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